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   OLG Hamburg, 06.02.1991 - 8 W 20/91   

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https://dejure.org/1991,7402
OLG Hamburg, 06.02.1991 - 8 W 20/91 (https://dejure.org/1991,7402)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.1991 - 8 W 20/91 (https://dejure.org/1991,7402)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 8 W 20/91 (https://dejure.org/1991,7402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 679
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZB 28/06

    Festsetzung der Hebegebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    aa) Allerdings ergibt sich die Notwendigkeit nicht schon daraus, dass die Zahlung an den Prozessbevollmächtigten im Prozessvergleich vereinbart war (so aber KG JurBüro 1981, 1349; OLG Nürnberg JurBüro 1962, 342, 343; OLG Nürnberg Rpfleger 1963, 137; Wieczorek/Schütze/Steiner, 3. Aufl., § 91 ZPO Rdn. 59; AnwKomm-BRAGO-Schneider § 22 Rdn. 62; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 22 BRAGO Rdn. 26; Riedel/Sußbauer/Frauenholz, BRAGO, 8. Aufl., § 22 Rdn. 15; anderer Ansicht OLG Hamburg MDR 1991, 679; OLG München NJW-RR 1998, 1452, 1453; offen lassend OLG Nürnberg JurBüro 1968, 398, 399; OLG Schleswig JurBüro 1999, 137, 138; Göttlich/Mümmler, aaO 7.1).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 13 W 67/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

    Teilweise wird die Notwendigkeit der Einschaltung des Rechtsanwalts allein aus der Vergleichsregelung selbst abgeleitet (KG RPfleger 1981, 410), teilweise wird darauf abgestellt, ob die Zahlungsregelung im Vergleich allein auf die Initiative des Auftraggebers des Anwalts und allein in dessen Interesse erfolgte (OLG Hamburg MDR 1991, 679), teilweise wird nicht auf die Vergleichsregelung als solche abgehoben, sondern darauf, ob die Einschaltung des Rechtsanwalts im Vergleichswege nicht nur "nützlich" sondern ihrerseits "notwendig" war (OLG München NJW-RR 1998, 1452).
  • OLG München, 16.01.1998 - 11 W 3354/97

    Erstattungsfähigkeit von Mahnanwaltskosten ; Erstattungsfähigkeit einer

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